Häufig gestellte Fragen
Was ist die österreichische digitale Vignette?
Die österreichische e-Vignette ist ein obligatorischer elektronischer Mautausweis für die Nutzung von Autobahnen und Schnellstraßen der ASFINAG. Seit 2023 ist sie vollständig digital — das Kennzeichen Ihres Fahrzeugs wird in der ASFINAG-Datenbank registriert.
Benötige ich eine Vignette, wenn ich nur durch Österreich durchfahre?
Ja. Auch wenn Sie nur auf einer Autobahn durch Österreich fahren, benötigen Sie eine gültige Vignette. Die 10-Tages-Vignette (€11,50) ist die kostengünstigste Option für Transitfahrer.
Warum gibt es eine 18-stündige Aktivierungsverzögerung bei Online-Käufen?
Die 18-stündige Verzögerung ist eine gesetzliche Anforderung zur Betrugsprävention. Sie gibt dem System Zeit, Ihr Kennzeichen zu verarbeiten und zu registrieren. Wenn Sie eine sofortige Aktivierung benötigen, kaufen Sie persönlich an einer Tankstelle.
Kann ich eine Vignette für mehrere Fahrzeuge verwenden?
Nein. Jede Vignette ist an ein bestimmtes Kennzeichen gebunden und nicht übertragbar. Wenn Sie mit zwei Autos reisen, benötigt jedes seine eigene Vignette.
Was passiert, wenn ich ohne Vignette fahre?
ASFINAG-Kameras erkennen Ihr nicht registriertes Kennzeichen. Sie erhalten einen Nachzahlungsbetrag von €120 zuzüglich der Vignettenkosten.
Hat mein Mietauto bereits eine Vignette?
Viele österreichische Mietunternehmen beinhalten eine Jahresvignette. Fragen Sie immer vor Ihrer Reise bei Ihrem Mietunternehmen nach.
Kann ich eine ungenutzte Vignette zurückgeben?
Teilerstattungen sind für Jahresvignetten möglich, die nicht auf einer Autobahn genutzt wurden. 10-Tages- und 2-Monats-Vignetten sind nach Beginn des Gültigkeitszeitraums in der Regel nicht erstattungsfähig.
Werden Motorräder anders behandelt?
Ja. Motorräder benötigen eine separate Motorrad-Vignette, die etwa 40–50% des Preises der Auto-Vignette kostet.
Für welche Straßen ist eine Vignette erforderlich?
Alle von ASFINAG verwalteten Autobahnen (Präfix A) und Schnellstraßen (Präfix S) erfordern eine Vignette.
Wie überprüfe ich, ob meine Vignette korrekt registriert ist?
Nutzen Sie den offiziellen ASFINAG-Online-Checker. Geben Sie Ihr Kennzeichen und das Zulassungsland ein.
Was passiert, wenn ich das falsche Kennzeichen eingegeben habe?
Wenden Sie sich sofort an den ASFINAG-Kundendienst. Korrekturen können innerhalb eines kurzen Zeitfensters nach dem Kauf möglich sein.
Gilt die Vignette in anderen Ländern?
Nein. Die österreichische Vignette gilt nur auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen der ASFINAG.
Glossar der Begriffe
- e-Vignette (Digitale Vignette)
- Der elektronische Autobahnmautausweis für Österreich, verknüpft mit dem Kennzeichen eines Fahrzeugs. Seit 2023 für alle Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen auf ASFINAG-verwalteten Straßen obligatorisch.
- ASFINAG
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft — das österreichische Staatsunternehmen, das für das Autobahn- und Schnellstraßennetz zuständig ist.
- Gültigkeitszeitraum
- Die Dauer, für die eine Vignette gültig ist: 10 aufeinanderfolgende Tage, 61 aufeinanderfolgende Tage (2 Monate) oder das gesamte Kalenderjahr (Jahresvignette).
- Autobahn
- Eine Hochgeschwindigkeitsstraße mit kontrolliertem Zugang in Österreich, die mit dem Präfix "A" bezeichnet wird. Alle ASFINAG-Autobahnen erfordern eine gültige Vignette für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen.
- Aktivierungsverzögerung
- Die 18-stündige Frist zwischen dem Online-Kauf und dem Zeitpunkt, ab dem die Vignette auf Autobahnen genutzt werden darf.
- Strafe / Nachzahlungsbetrag
- Die Sanktion für das Fahren auf einer österreichischen Autobahn ohne gültige Vignette. Der Standardbetrag beträgt €120 zuzüglich der Vignettenkosten.
- Sondermaut
- Eine zusätzliche Straßengebühr für bestimmte Strecken über die Standardvignette hinaus, z.B. Brennerautobahn oder Arlbergtunnel.
- GO-Maut
- Das streckenbezogene elektronische Mautsystem für schwere Nutzfahrzeuge und Busse über 3,5 Tonnen. Völlig getrennt vom Vignettensystem.
- Kennzeichen
- Das Fahrzeugkennzeichen, das zur Registrierung einer e-Vignette verwendet wird. Muss genau so eingegeben werden, wie es im Fahrzeugschein steht.
- Vorverkaufszeitraum
- 1.–31. Dezember, in dem die Jahresvignette für das folgende Jahr zu einem reduzierten Preis gekauft werden kann, gültig ab 1. November des laufenden Jahres.